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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Was neues zum Digitalfunk | 48 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 440077 | ||
| Datum | 15.11.2007 05:59 MSG-Nr: [ 440077 ] | 12383 x gelesen | ||
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Morgen Christian, ein Badener grüsst den anderen. Meine Aussage basiert unter anderem auf meinen Erfahrungen als Feuerwehrangehöriger und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Aber auch auf die §§ 35 und 5 Abs. 3 des Feuerwehrgesetzes BW § 35 Feuerschutzsteuer Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist für Zwecke der Feuerwehr und des vorbeugenden Brandschutzes zu verwenden. § 5 Aufgaben des Landes Dem Land obliegt: 1. die Förderung der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr, insbesondere durch Errichtung und Unterhaltung einer Landesfeuerwehrschule und durch Abhaltung von Aus- und Fortbildungslehrgängen; 2. weggefallen 3. die Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Beschaffung und Unterhaltung von Ausrüstungsstücken und Feuerwehreinrichtungen durch Förderung der Normung und Forschung sowie durch Gewährung von Zuwendungen; Das war leider nicht immer so, in Zeiten klammer Kassen greift man gerne auch mal hier rein: Landag BW 1996 !Von dieser Partei im damaligen Landtag distanziere ich mich ausdrücklich! Daraus leite ich ab, das zumindest der ein Anteil aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer in BW der dem Land nach Erfüllung seiner Aufgaben noch verbleibt den Kommunen zusteht. Also ist diese Ankündigung der Förderung der Digitalfunkgeräte nichts anderes als eine sowieso bestehende gesetzliche Regelung die zudem noch davon abhängig gemacht wird, ob zum Förderzeitpunkt noch Geld im "Kommunaltopf" (d.h. der Rest der Feuerschutzsteuer nach Abzug der Landesausgaben) vorhanden ist. Ich lasse mich gerne von anderen Dingen überzeugen. Gruß vom Untersee Jürgen Graf | ||||
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