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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 440434 | ||
Datum | 16.11.2007 13:50 MSG-Nr: [ 440434 ] | 132744 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Michael Linkenbach Wenn ich das richtig deute ist die Mindestausstattung für B4 ein LF 20/16, gleichzeitig wird aber davon gesprochen grundsätzlich keine LF 20/16 mehr zu bezuschussen. Also ich lese da überall nur von HLF... So wie ich das sehe gibt es ab der Größenordnung 10/6 (bzw. 10/10) nur noch HLF im Konzept, LF werden nicht mehr vorgesehen und bezuschusst... Ich hatte persönlich mal den Einwand gegenüber Herrn Plattner geäußert, wie man ein geländegängiges Löschfahrzeug darstellen soll, das zur WV gedacht ist. Er meinte dann muss man halt zur H-Komponente die WV-Komponente packen. Also HLF 10/10 Allrad mit TS und so weiter... Verstehen tu ich es nicht, aber liegt vielleicht an meinem begrenzten Horizont... Im gleichen Gespräch viel die Aussage, wer denn in RLP noch Allrad bräuchte, unsere Feldwege wären doch mittlerweile auch zum größten Teil Betoniert... Sorry, verzeiht mir wenn ich das nicht weiter kommentiere. MfG Daniel | ||||
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