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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Bestätigungsschreiben als Pressevertreter | 16 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 440435 | |||
Datum | 16.11.2007 14:01 MSG-Nr: [ 440435 ] | 5962 x gelesen | |||
Geschrieben von Willem Baaij Meine Erfahrung nach wäre es schon fast zu formell. Für die Zeitung als solches sicherlich. Bin da sogar eher verwundert, daß die ein solches Schreiben wollten. Ich könnte mir aber vorstellen, daß es dort in der Vergangenheit vielleicht gewisse Probleme gegeben hat und man jetzt vorbeugen will. Für den FA der als Pressesprecher tätig werden sollte ist dies jedoch schon eher als unterstes Level des formellen zu verstehen. Aufgrund dieses Schreibens wird es nämlich im Falle eines Falles vermutlich schwer werden ihm wegen seiner Tätigkeit seitens der Stadt Probleme zu bereiten. Leider sind nur die wenigsten Fw-Pressesprecher von der Kommune dazu beauftragt/Berechtigt worden im Namen dieser zu kommunizieren - dummerweise ist aber genau das die Aufgabe eines Pressesprechers. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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