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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 440544 | ||
Datum | 16.11.2007 21:01 MSG-Nr: [ 440544 ] | 132596 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino - KLF wird sterben - oder auch als RL o.ä. ähnlich dem neuen TSF auf 4 t gehoben... ...oder es wird bei B1-Gemeinden die 1. Hilfsfrist von 8min. gestrichen und grundsätzlich toleriert, dass dort Hilfe erst nach 15min. kommt. Geschrieben von Ulrich Cimolino MLF wird das LF 8/6 in allen Bereichen (auch ÜBER 7,5 t) beerben! Wie ich aus der Definition der Risikoklassen herauslese, muss in einer B2-Gemeinde, die gleichzeitig auch T2-Gemeinde ist, ein MLF mit MS-TH vorhanden sein. Und da B2 auch das Merkmal "Bebauungshöhe bis 12m" beinhaltet, brauch man wohl nicht lange zu warten, bis die ersten MLF Schiebeleiter haben. Denn die in B2-Gemeinden bei entsprechender Bebauung erforderlichen HRF12/9 dürften kaum bezahlbar sein. Und AL ist ja für diesen Fall auch nicht mehr vorgesehen. Bei den Anforderungen dürfte für den Fahrzeugtyp MLF eigentlich nur noch der Mercedes Vario als Fahrgestell in Frage kommen, da bei den schwereren Lkw-Fahrgestellen die Gewichtsreserven grenzwertig werden dürften. | ||||
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