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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP440558
Datum16.11.2007 21:59      MSG-Nr: [ 440558 ]132739 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

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  • Hallo!
    Micht nervt die Sache auch ganz gewaltig. Wir fallen von den Fahrzeugstrukturen zurück in das Jahr 1970. Damals wurden in der Fläche Unfallhilfswagen und Tanklöschfahrzeuge beschafft.

    Alle RW und TLF fallen für die Verbandsgemeinden weg. Es wird ein (in meinen Augen lächerlicher) Mindestsatz TH eingeführt. Der Tankinhalt eines LF beträgt 1000 l und weniger. 1 TLF 20/40 ist noch pro Landkreis vorgesehen.

    Wie sieht es den in den Flächenverbandsgemeinden aus. Waldbrände und vor allem auch PKW-Brände ausserhalb der Bebauung. Lassen wir das zukünftig alles brennen oder umzingeln wir das Feuer mit KLF, MLF und HLF 10/10 bis es sich der Masse geschlagen gibt. Wir reden von Klimaveränderungen, trockenen Sommern usw. usw. Es müsste pro VG mind. ein TL 16/24 Tr. vorgeschrieben werden.

    Ich selber habe diesbezüglich an unseren MdL geschrieben.


    Viele Grüsse aus dem Hunsrück

    Klaus

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