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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP440598
Datum17.11.2007 07:45      MSG-Nr: [ 440598 ]132873 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo!
    Geschrieben von Marco DimitriadisAls für VG-Hauptorte TLF und RW (bzw.UHW) der Standard waren, waren Wassertank sowie THL auf dem LF noch nicht die Regel. Es wird auch nicht in jeder VG zwingend ein RW gebraucht. Bei besonderer Begründung können auch B3-Gemeinden, was VG-Hauptorte ja i.d.R. sind, ein HLF20/16 bekommen, z.B. wenn eine B3-Gemeinde zugleich T4 ist. Wo steht das mit den Hauptorten und HLF 20/16? Dort steht nur in Ausnahmefällen. Wenn dann alles Ausnahmefälle sind, warum mache ich dann so eine Verordnung.

    Geschrieben von Marco DimitriadisSowohl für MLF als auch für HLF10/10 sind 1000l zwingend vorgeschrieben. Damit kann ein Innenangriff sicher begonnen sowie brennende Pkw abgelöscht werden. Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Es gibt eine Stellungnahme von dem Chef der BF Münster Benno Fritzen. Der kommt dort auf mind. 1200 Liter. Warum wurde der Tankinhalt der damaligen LF 16/12 eigentlich erhöht? Ich habe damals in Leipzig an der Normenausschusssitzung teilgenommen. Für mich sind in der Fläche, dazu noch Mittelgebirge, die 1600 l auch richtig.

    Es ist mindestens ein TLF20/40 pro Landkreis vorgesehen. Auf jeden Fall gilt aber bei B1-3, dass ein TLF20/40 25min. nach der Alarmierung vor Ort sein muss. Alternativ können anstelle eines TLF20/40 auch 2 TLF16/24Tr. beschafft werden.
    Das Thema ist die Reduzierung der transportierten Wassermenge. Vorher musste pro VG soviel vorgehalten werden. Jetzt gilt die interkomunale Zusammenarbeit (was auch richtig ist). Nur fehlen wir bei größeren Lagen die Fahrzeuge in der Fläche.

    Wieviel THL-Beladung packst du denn auf ein HLF 10/10, wenn auch noch Schiebleiter und Sprungrettungsgerät drauf muss? Oder sind wir doch wieder bei 14 Tonnen und können gleich ein HLF 20/16 nehmen.


    Viele Grüsse aus dem Hunsrück

    Klaus

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