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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz440766
Datum18.11.2007 01:43      MSG-Nr: [ 440766 ]132644 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo Daniel,

    Geschrieben von Daniel S. ParkerAber ganz ehrlich, das HLF 20/16 entspricht einem LF24, welche B3 Gemeinde braucht ein LF24?? Ich weiss jetzt schon, dass sich manche durch "Ausnahme Genehmigungen" welche beschaffen werden. Haben wir damit was gewonnen? D

    Hier stimme ich nicht nur dir, sondern auch den Angaben des ISM RLP zu. Das HLF 20/16 ist kein Analogon zum LF 16/12. Schaut man sich nach einer größeren Alternative zum HLF10/10 um, bleibt leider nur noch das HLF 20/16. Also werden sich die Bemühungen einiger Gemeinden um dessen Bezuschussung intensivieren.
    Die begrenzten Möglichkeiten eines HLF 10/10 zeigen sich doch am Beispiel der technischen Hilfe: Stark bezweifel ich, dass auf einem HLF 10/10 ausreichend Gewichtsreserve vorhanden sind, um sämtliches Material für TUH zu verladen. Selbstverständlich kann und soll auch ein HLF 20/16 keinen Rüstwagen ersetzen, ein Spielraum für ausreichend Material ist aber vorhanden. Man darf darüberhinaus auch nicht vergessen, dass es im Bereich der techn. Hilfe nicht nur Verkehrsunfälle gibt.

    Sicherlich gibt es Gemeinden, für deren Verhältnisse das HLF 10/10 optimal zugeschnitten ist. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob diese nicht die Mehrheit der rheinland-pfälzischen Gemeinden darstellen. Es gibt aber auch Gemeinden, für die ein HLF 20/16 zu groß ist, aber ein (H)LF16/12 das Optimum wäre. Wie will man deren Ansprüchen an Fahrzeug- und Materialumfang gerecht werden?

    Geschrieben von Daniel S. ParkerWas sinnvoll wäre, ist uns unsere RW(1) zu lassen
    Hier möchte ich teilweise widersprechen. Die Beladung eines bisherigen RW 1 ist zu umfangreich, um jede (Verbands-)Gemeinde damit auszustatten. Wenn ihr ein solches Fahrzeug im Fuhrpark habt, überlege doch mal, welche Beladung du wann zum letzten Mal benutzt hast. Ich muss keine Baustützen oder diverse Sorten von Hebekissen zu jedem PKlemm schaukeln, wenn es die heutige Fahrzeugtechnik erlaubt, hauptsächlich gebrauchtes Material auf einem Erstangreifer zu verladen. Ob dieser wirklich ein HLF 10/10 (mit Schiebleiter etc...) sein kann, wird sich wohl erst in der Praxis zeigen.

    Ich stimme dir zu: Ein RW pro Landkreis ist zu wenig, hier würden mehrere RW 1 sicherlich effizienter eingesetzt werden können, als ein (größerer) RW.

    Warum löst man solche Probleme nicht auf Bundesebene? So verschieden ist Deutschland doch nicht, dass jedes Bundesland eigene Fahrzeugkreationen braucht.

    Gruß
    Christian



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