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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz440771
Datum18.11.2007 09:18      MSG-Nr: [ 440771 ]132479 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

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  • Hi,

    Geschrieben von Christian DüsingHier möchte ich teilweise widersprechen. Die Beladung eines bisherigen RW 1 ist zu umfangreich, um jede (Verbands-)Gemeinde damit auszustatten. Wenn ihr ein solches Fahrzeug im Fuhrpark habt, überlege doch mal, welche Beladung du wann zum letzten Mal benutzt hast. Ich muss keine Baustützen oder diverse Sorten von Hebekissen zu jedem PKlemm schaukeln,

    Leider doch,

    ihr habt nicht viel th-einsätze oder? War gerade auf eurer homepage, ihr braucht keinen RW1.

    Wir schon, bitte schau dir doch die letzten schweren unfälle an. um eine patienten gerechte rettung durchzuführen brache ich viel material, ich kann keine 25min warten bis dieses zusatzmaterial mit den kreis rw kommt. das würde gegen eine patienten orientierte rettung stehen.


    Daniel

    Daniel



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