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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 440804 | ||
Datum | 18.11.2007 13:54 MSG-Nr: [ 440804 ] | 132306 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marco Dimitriadis Beim LF24 waren Seilwinde, eingebauter Generator mind. 15kVA statt tragbarem, sowie eingebauter Schaumtank von 200l zwingend vorgeschrieben. all das bekommst Du problemlos im HLF 20/16 auch, die Seilwinde ist sogar (leider) feste Option... Ob das alles schlau ist da einzubauen ist was anderes. LF 24-NRW (von dem es mehr Exemplare geben dürfte als von V-Norm-Autos) sahen eh meist anders aus... Der taktische Nutzwert beider Fahrzeuge HLF 20/16 und LF 24 ist der gleiche. Und BEIDE sind NICHT in der Lage einen notwendigen RW zu ersetzen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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