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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW440804
Datum18.11.2007 13:54      MSG-Nr: [ 440804 ]132306 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Marco DimitriadisBeim LF24 waren Seilwinde, eingebauter Generator mind. 15kVA statt tragbarem, sowie eingebauter Schaumtank von 200l zwingend vorgeschrieben.

    all das bekommst Du problemlos im HLF 20/16 auch, die Seilwinde ist sogar (leider) feste Option...

    Ob das alles schlau ist da einzubauen ist was anderes.

    LF 24-NRW (von dem es mehr Exemplare geben dürfte als von V-Norm-Autos) sahen eh meist anders aus...

    Der taktische Nutzwert beider Fahrzeuge HLF 20/16 und LF 24 ist der gleiche. Und BEIDE sind NICHT in der Lage einen notwendigen RW zu ersetzen.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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