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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 440808 | ||
Datum | 18.11.2007 14:14 MSG-Nr: [ 440808 ] | 132272 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Klaus Wendel Micht nervt die Sache auch ganz gewaltig. Wir fallen von den Fahrzeugstrukturen zurück in das Jahr 1970. Damals wurden in der Fläche Unfallhilfswagen und Tanklöschfahrzeuge beschafft.Vielleicht nicht ganz so schlimm aber eine Änderung in diese Richtung ist es schon. Geschrieben von Klaus Wendel Alle RW und TLF fallen für die Verbandsgemeinden weg. Geschrieben von Klaus Wendel Es wird ein (in meinen Augen lächerlicher) Mindestsatz TH eingeführt.100% ACK Geschrieben von Klaus Wendel Wie sieht es den in den Flächenverbandsgemeinden aus. Waldbrände und vor allem auch PKW-Brände ausserhalb der Bebauung. Lassen wir das zukünftig alles brennen oder umzingeln wir das Feuer mit KLF, MLF und HLF 10/10 bis es sich der Masse geschlagen gibt. Wir reden von Klimaveränderungen, trockenen Sommern usw. usw. Es müsste pro VG mind. ein TL 16/24 Tr. vorgeschrieben werden.PKW-Brände sehe ich als unkritisch an, aber bei einem Wald- oder Flächenbrand größeren Ausmaßes könnte es dann in Zukunft in Sachen TLF schon mal knapp werden... Gruß Thomas | ||||
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