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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz440808
Datum18.11.2007 14:14      MSG-Nr: [ 440808 ]132272 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

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  • Hallo!

    Geschrieben von Klaus WendelMicht nervt die Sache auch ganz gewaltig. Wir fallen von den Fahrzeugstrukturen zurück in das Jahr 1970. Damals wurden in der Fläche Unfallhilfswagen und Tanklöschfahrzeuge beschafft. Vielleicht nicht ganz so schlimm aber eine Änderung in diese Richtung ist es schon.

    Geschrieben von Klaus WendelAlle RW und TLF fallen für die Verbandsgemeinden weg.

    Geschrieben von Klaus WendelEs wird ein (in meinen Augen lächerlicher) Mindestsatz TH eingeführt. 100% ACK


    Geschrieben von Klaus WendelWie sieht es den in den Flächenverbandsgemeinden aus. Waldbrände und vor allem auch PKW-Brände ausserhalb der Bebauung. Lassen wir das zukünftig alles brennen oder umzingeln wir das Feuer mit KLF, MLF und HLF 10/10 bis es sich der Masse geschlagen gibt. Wir reden von Klimaveränderungen, trockenen Sommern usw. usw. Es müsste pro VG mind. ein TL 16/24 Tr. vorgeschrieben werden.PKW-Brände sehe ich als unkritisch an, aber bei einem Wald- oder Flächenbrand größeren Ausmaßes könnte es dann in Zukunft in Sachen TLF schon mal knapp werden...


    Gruß
    Thomas



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