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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 440826 | ||
Datum | 18.11.2007 15:42 MSG-Nr: [ 440826 ] | 132693 x gelesen | ||
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hi, Geschrieben von Marco Dimitriadis Darüber hinaus ist Budenheim AFAIK verbandsfreie Gemeinde und nach der neuen Definition der Risikoklassen B4-Gemeinde, was sowieso das besser ausgerüstete HLF20/16 erforderlich macht. Bis 2014 wird sich das ganz schnell ändern da greift der LEP IV und Budenheim wird sicher "eingemeindet " und ein 6000 Einwohner Städtschen ist in meinen Augen lange keine B4 gemeinde. Geschrieben von Marco Dimitriadis Der nächste RW für Westhofen wäre Alzey, ca. 17km von Westhofen Ortsmitte entfernt, davon rd. 10km Autobahn Die feuerwehr Alzey wird schon ab Stufe 3 mitalarmiert. ich will auch keinen RW(neu) ich will meinen RW(alt) für die stufe 1-2 und 3 für die Landstrasse, da wir diese noch alleine machen. Geschrieben von Marco Dimitriadis Im übrigens wäre Westhofen z.B. aufgrund der Autobahn und der hohen Zahl von Verkehrsunfällen vielleicht ein Fall, um das besser ausgerüstete HLF20/16 zu rechtfertigen. es steht in keinem Papier, in keinem AEP autobahn, in keiner FwVo, nirgend wo steht das ich ein HLF 20/16 brauche. Warum sollte ich mir dan ein HLF 20/16 kaufen das mich 110.000? mehr kostet, oder warum sollte das mein Bgm tun. Daniel | ||||
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