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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg440831
Datum18.11.2007 16:07      MSG-Nr: [ 440831 ]132504 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo Forum, Hallo Daniel,

    Geschrieben von Daniel Balz
    Aber wir, hier, überall in Deutschland und der Welt, die rausfahren zu den Einsätzen, die da tätig werden, wir sind es, die mit unserem Gewissen am Ende einig werden müssen und sagen müssen, es war alles genau richtig, wir hätten besser nicht helfen können.
    Dann ist doch alles in Ordnung.

    Geschrieben von Daniel Balz
    Oder wir kommen irgendwann nicht mehr mit klar und sagen, wegen 10T ? oder 50T ? oder was auch immer, haben wir hier eben nicht dem Stand der Technik entsprechend helfen können, wegen diesem Betrag hat der Mensch da jetzt ein Querschnitt oder noch schlimmer, ist garnicht mehr Lebend ins KH gekommen...
    Liegt es an uns / Euch warum er / sie es nicht schaffte? Wenn es Tatsächlich an der fehlenden Ausrüstung lag, sind wir FW- Angehörigen nur schuld wenn wir es nicht gefordert haben. Wenn es der Geldgeber abgelehnt hat (warum auch immer), hat er die Verantwortung, nicht wir.

    Geschrieben von Daniel Balz
    Wir sind die, die das mit nach Hause nehmen, nicht die, die entscheiden in einer T1 Gemeinde reicht nach 25 min ein vernünftiger TH Satz auf nem HLF 10/10, RW brauchen wir da arnicht...
    Mit solchen Begründungen wurde schon der größte "Blödsinn" beschafft.
    Meine Überzeugung ist immer noch: Viel öfters kommt die Feuerwehr wegen unzureichender Ausbildung, als wegen unzureichender Ausrüstung an ihre Grenze.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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