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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 440849 | ||
Datum | 18.11.2007 17:26 MSG-Nr: [ 440849 ] | 132260 x gelesen | ||
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Hallo, kurzer Kommentar isoliert zu diesem Punkt, d.h. LF 24 vs. HLF 20, geschrieben von Marco Dimitriadis: Beim LF24 waren Seilwinde, eingebauter Generator mind. 15kVA statt tragbarem, sowie eingebauter Schaumtank von 200l zwingend vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang wäre aber zunächst mal zu bedenken, daß das LF 24 auch auf mehr als 20 Jahre alten Überlegungen beruhte. Generator - damals waren 5 kVA-Stromerzeuger üblich, seit vielen Jahren gibt es 8 kVA-, inzwischen sogar 13 kVA-tragbar, insofern ist der Ansatz von damals m.E. mehr als hinfällig. Fest eingebaute Schaumtanks mit nicht so viel mehr Fassungsvermögen, als die genormten 6 Kanister boten/bieten - wurde zwar gar nicht so selten gemacht, über den Nutzen kann man aber, vor allem in Verbindung mit den "alten" Zumischtechniken - sehr geteilter Meinung sein. Seilwinde - Das gleiche gilt auch hier. Ziehen wir bei der Beladung jetzt (also) mal das typische Windenzubehör -2 Seile 5m und 2 Seile 2,5m sowie die Dinge, die auf einem RW zwar ganz gut aufgehoben sind, aber bei einem HLF bis heute nicht allgemein für notwendig erachtet werden, wie z.B. -4 Baustützen 0,6-0,95m ab, und betrachte ich mal, was vom Übrigen z.B. bei uns auf dem LF 16/12 verlastet ist -2 Büffelwinden 100kN bleibt wirklich nicht mehr viel übrig. Zumal das Be- und Entlüftungsgerät heute in aller Regel durch die (damals ebenfalls noch nicht oder kaum bekannten) Drucklüfter ersetzt wurde und man durchaus geteilter Meinung sein kann, ob ein Großaufgebot an Hitzeschutzkleidung und Tauchpumpen wirklich notwendig ist. Ich sehe insofern da in der Sache auch kaum Unterschiede. Gruß DanielGeschrieben von | ||||
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