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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz440983
Datum18.11.2007 23:45      MSG-Nr: [ 440983 ]132466 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo Marco,

    Geschrieben von Marco DimitriadisRichtig! Budenheim braucht keinen RW, denn Budenheim grenzt direkt an Mainz an, und die FW2 der BF Mainz, wo der RW2 stationiert ist, ist ca. 7,5km von Budenheim Ortsmitte entfernt. Dieser RW könnte somit in 10-12 Minuten in Budenheim sein.
    Na da kennt aber einer die geographischen Gegebenheiten sehr gut ;-) Oder einfach nur ein bisschen in Google Earth geschnuppert?

    Geschrieben von Marco DimitriadisDarüber hinaus ist Budenheim AFAIK verbandsfreie Gemeinde
    Richtig! Budenheim ist eine verbandsfreie Gemeinde.

    Geschrieben von Marco Dimitriadisund nach der neuen Definition der Risikoklassen B4-Gemeinde, was sowieso das besser ausgerüstete HLF20/16 erforderlich macht.
    Wo finde ich das? Diese Definition war mir bisher unbekannt.

    Geschrieben von Marco Dimitriadisum das besser ausgerüstete HLF20/16 zu rechtfertigen.
    Kennt nun einer echte Kriterien pro HLF 20/16?

    Gruß
    Christian



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