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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 441010 | ||
Datum | 19.11.2007 09:13 MSG-Nr: [ 441010 ] | 132285 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Hi, Geschrieben von Marco Dimitriadis Budenheim hat solch hohe Gebäude, so dass eine TLK23/12 im ersten Abmarsch erforderlich ist, sowie ein grösseres Industriegebiet incl. einer Chemiefabrik. Dies sind B4-Merkmale. einzelkriterien sind kein Grund in eine höhere Risikostufe zu fallen. Ich sehe keine Hochhäuser die ein Krieterium für B4 wären. das Werk alleine ist kein Kriterium. bei uns verläuft die BAB61 direkt durch unsere Gemarkung und es würde als unser Einsatzgebiet definiert, also würde ich sagen das wir T4 sind und T4 bedeutet auch gleichzeitig B4, da die fahrzeuge von B4 auch gleichzeitig in T3 vorzuhalten sind.Jedoch sind wir gerade mal B2 bzw werden gerade so in B3 angehoben. Daniel | ||||
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