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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 441020 | ||
Datum | 19.11.2007 10:14 MSG-Nr: [ 441020 ] | 132081 x gelesen | ||
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UPS, Geschrieben von Daniel S. Parker bei uns verläuft die BAB61 direkt durch unsere Gemarkung und es würde als unser Einsatzgebiet definiert, also würde ich sagen das wir T4 sind und T4 bedeutet auch gleichzeitig B4, da die fahrzeuge von B4 auch gleichzeitig in T3 vorzuhalten sind.Jedoch sind wir gerade mal B2 bzw werden gerade so in B3 angehoben. ich meint natürlich das die fahrzeuge und Gerät bei T4 schon die fahrzeuge und Gerät von B4 beinhaltet. Es macht also keinen Sinn gemeinden in B3 und T4 einzustufen, da laut FwVo das material das in 8 min vorort sein muss bei T4 schon die B4 komponete enthält. Ist kompliziert, versteht warschinlich nur ein RLP´ler, oder sogar die nicht.... Daniel | ||||
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