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Brandinspektorlehrgang, (ZF) gD
RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg441031
Datum19.11.2007 11:23      MSG-Nr: [ 441031 ]132284 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Daniel S. ParkerGeschrieben von Marco Dimitriadis
    Budenheim hat solch hohe Gebäude, so dass eine TLK23/12 im ersten Abmarsch erforderlich ist, sowie ein grösseres Industriegebiet incl. einer Chemiefabrik. Dies sind B4-Merkmale.


    einzelkriterien sind kein Grund in eine höhere Risikostufe zu fallen. Ich sehe keine Hochhäuser die ein Krieterium für B4 wären. das Werk alleine ist kein Kriterium.


    Also ich sehe auf den Bildern, die mir von Budenheim zur Verfügung stehen, schon etliche höhere Häuser und auch mehr als nur einen grösseren Industriebetrieb.

    Des weiteren denke ich, dass eine Gemeinde, die ein Hubrettungsfahrzeug benötigt, auch ein HLF20/16 anstelle eines HLF10/10 benötigt. Es sei denn, man will den Sprungretter auf dem Hubrettungsfahrzeug unterbringen, was natürlich nicht Goldstatus ist. In Budenheim ist dies derzeit der Fall.



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