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Technische Hilfeleistung
RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz441034
Datum19.11.2007 11:26      MSG-Nr: [ 441034 ]132304 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

    alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Daniel BalzWas ich im Bereich der B-Gefahren noch vertreten kann in dem Konzept, hört im Bereich der TH auf... Selbst bei B muß ich schon schlucken, aber im Hilfeleistungsbereich läuft es mir eiskalt den Rücken runter.
    Das ist ein herber Rückschritt in die Vergangenheit und wir reden hier noch garnicht von Reserven Bildung an der E-Stelle...

    Sehr, sehr nachdenkliche Grüße

    Daniel


    ...und wir warten mal die angestrebte und bereits in Arbeit befindliche Gebiets- bzw. Verwaltungsreform in ein paar Jahren ab,...wird echt sensationelle Verwunderung in Sachen Fahrzeugvorhaltung hervorrufen.


    Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
    Olli

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