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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441254 | ||
| Datum | 20.11.2007 08:54 MSG-Nr: [ 441254 ] | 169363 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Kraus oder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"??Die Wehrführung spricht nicht irgendwelche Rechtslagen ab. Das kann sie ja gar nicht. Aber sie kann zum Ausdruck bringen, dass sie die Tatbestandsvoraussetzung für nicht gegeben ansieht. Das hat letztlich erst dann Folgen, wenn der Rechtsapparat mal ins Rollen kommt. Geschrieben von Tom Kraus Dann kämpf ich mich ne Viertelstunde mit dem Privat-PKW durch den BerufsverkehrWas sollen dir da Sonderrechte großartig helfen? Geschrieben von Tom Kraus Und ein bisschen frage ich mich dann schon, warum ich dann überhaupt noch mit SoSi fahren soll....Weil die Wehrführung diese Dienstanweisung nur auf §35 und Privat-PKW formuliert, nicht auf kommunale, mit Sondersignalanlagen ausgestattete Eisnatzfahrzeug. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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