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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441259 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:01 MSG-Nr: [ 441259 ] | 169213 x gelesen | ||
Geschrieben von Quilitzsch Daniel Sie kamen mit dem ergebnis wieder, dass mit dem Privat-PKW keine Sonderrechte gelten. Diese Aussage ist Quatsch. Wenn die Bedingungen des §35 StVO erfüllt sind, hat man auch im Privat-PKW Sonderrechte. Ich denke dabei übrigens weniger daran, dass man mit überhöhter Geschwindigkeit zum GH rast, sondern vielmehr an so banale Sachen, wie im Halteverbot zu parken, wenn am GH die Parkplätze belegt sind. Geschrieben von Quilitzsch Daniel Auch haben sie dort gesagt bekommen, dass nicht zwingend jeder Alarm mit Sondersignalen zu fahren ist. Das ist durchaus richtig. Lies dir mal §38 StVO durch und du wirst sehen, dass das Wegerecht an ganz exakte Vorgaben gebunden ist. Sind diese nicht erfüllt, darfst du auch kein Wegerecht einfordern. Gruß Peter | ||||
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