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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 441260 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:03 MSG-Nr: [ 441260 ] | 169501 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Tom Kraus Was ich aber nicht verstehe: hab ich nun Sonderrechte oder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"?? Das wollte ich eben auch schon ansprechen. Meiner Meinung nach hat die Führung da gar keinen Einfluss drauf. Auf der anderen Seite weiß ich aber auch nicht warum sich jeder so an diese Geschichte klammert. Wenn ich auf der Anfahrt zum GH einen Unfall verursache nützen mir auch die Sonderrechte wenig. Was ich allerdings für wichtig halte sind die "kleinen" Sonderrechte die bei der Geschwindigkeitsdebatte regelmäßig untergehen. Sei da - Parken im Halteverbot vor dem GH - Anschnallpflicht (für diejenigen die meinen das kostet zu viel Zeit) - fahren entgegen einer Einbahnstraße Gruß, Sebastian | ||||
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