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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz441260
Datum20.11.2007 09:03      MSG-Nr: [ 441260 ]169501 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Tom KrausWas ich aber nicht verstehe: hab ich nun Sonderrechte oder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"??
Weil in der STVO werden andere Kriterien zur Inanspruchnahme der Sonderrehcte genannt und nichts davon, dass mein Kommandant dem auch zugestimmt haben muss.


Das wollte ich eben auch schon ansprechen. Meiner Meinung nach hat die Führung da gar keinen Einfluss drauf.

Auf der anderen Seite weiß ich aber auch nicht warum sich jeder so an diese Geschichte klammert. Wenn ich auf der Anfahrt zum GH einen Unfall verursache nützen mir auch die Sonderrechte wenig.

Was ich allerdings für wichtig halte sind die "kleinen" Sonderrechte die bei der Geschwindigkeitsdebatte regelmäßig untergehen. Sei da

- Parken im Halteverbot vor dem GH
- Anschnallpflicht (für diejenigen die meinen das kostet zu viel Zeit)
- fahren entgegen einer Einbahnstraße

Gruß,
Sebastian



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