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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen441261
Datum20.11.2007 09:07      MSG-Nr: [ 441261 ]169303 x gelesen

Geschrieben von Tom Kraushab ich nun Sonderrechte oder kann die Wehrführung die einfach "absprechen"??

Unabhängig davon, ob einen die "formal" zustehenden Sonderrechte im Privat-Pkw nach vorne bringen, kann kein Wehrleiter (in einem Bundesland das Pro-Sonderrechte für Privat-Pkw ist) dies per Dienstanweisung "verbieten."

Ansonsten dürfte es land-auf-land-ab wie so oft sein, wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn jemand nachts, innerorts auf der gut beleuchteten, ausgebauten, einsehbaren, Fußgänger- und Pkw-losen Bundesstraße 100 km/h fährt und würde erwischt, bringen ihm auch die Sonderrechte nichts.
Und das Beispiel ist -wenn man ehrlich ist- mit Sicherheit auch kein Einzelfall in Feuerwehr-D.


MkG Sven

-meine Meinung-

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