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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 441264 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:10 MSG-Nr: [ 441264 ] | 169565 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Böntgen - Parken im Halteverbot vor dem GH da wird man im entsprechende gekennzeichneten Bereich hoffentlich die eigene Gemeinde bzw. die Kollegen der Polizei nur dann aufschreiben, wenn man so doof parkt, dass das wieder einen Grund hat, oder? Geschrieben von Sebastian Böntgen - Anschnallpflicht (für diejenigen die meinen das kostet zu viel Zeit) Letztens kursierte ein Bild von einem etwas "kopf- bzw. gesichtslosen" Helden, der das auch gedacht hat... Geschrieben von Sebastian Böntgen - fahren entgegen einer Einbahnstraße au ja, dann am besten noch 10 km/h zu schnell und dann biegt jemand in die Straße ein und rechnet nicht damit, dass da einer kommt... (Das Fahren gegen eine Einbahnstr. dürfte so ziemlich das Gefährlichste sein, was man mit "Sonderrechten" im Privat-PKW machen kann, ohne gleich völlig ausgerastet fahren zu müssen...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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