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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441267 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:15 MSG-Nr: [ 441267 ] | 169200 x gelesen | ||
Für manche ist es eine Frage der Rückendeckung, für andere einfach Schutz vor sich selbst... Ganz ehrlich: Bei der Fahrweise einiger mir bekannter FM könnte ich durchaus auch ohne den §35STVO mit all seinen Auslegungen leben. Er ist nunmal eine Rechtsnorm, die sehr viel Interpretationsspielraum zulässt, sowohl vor einem Unfall, als auch danach. Hier mal ein Fall, wo die Führung den Einsatzkräften die Sonderrechte auf diese Weise (offenbar) abgesprochen hat. Die Diskussion danach ging tlw. in die selbe Richtung wie die Fragestellung hier. Interessant wäre mal, wie dieser Fall ausging, und inwiefern diese "Dienstanweisung" (wenn es sie denn gab) in das Ergebnis eingeflossen ist. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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