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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz441277
Datum20.11.2007 09:35      MSG-Nr: [ 441277 ]169114 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Sebastian Böntgen
- Parken im Halteverbot vor dem GH


da wird man im entsprechende gekennzeichneten Bereich hoffentlich die eigene Gemeinde bzw. die Kollegen der Polizei nur dann aufschreiben, wenn man so doof parkt, dass das wieder einen Grund hat, oder?


Bei uns etwas weit hergeholt, gebe ich zu. Aber ganz sachlich gesehen steht man zuerst mal ggf. im Halteverbot. Wobei ich mir vorstellen könnte das so etwas in größeren Städten mit Ihren Horden von Politessen event. schonmal vorkommt.



Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Sebastian Böntgen
- Anschnallpflicht (für diejenigen die meinen das kostet zu viel Zeit)


Letztens kursierte ein Bild von einem etwas "kopf- bzw. gesichtslosen" Helden, der das auch gedacht hat...


Es sollte natürlich ironisch gemeint sein. Das man immer Zeit hat sich anzuschnallen steht außer Frage.


Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Sebastian Böntgen
- fahren entgegen einer Einbahnstraße


au ja, dann am besten noch 10 km/h zu schnell und dann biegt jemand in die Straße ein und rechnet nicht damit, dass da einer kommt...
(Das Fahren gegen eine Einbahnstr. dürfte so ziemlich das Gefährlichste sein, was man mit "Sonderrechten" im Privat-PKW machen kann, ohne gleich völlig ausgerastet fahren zu müssen...)


Natürlich sollte es sich nicht so dramatisch wie von dir geschildert abspielen. Ich wollte nur darauf hinweisen das es möglich ist und je nach Wohnsituation, Übersichtlichkeit der Straße und Kurven Sinn machen kann.

Gruß,
Sebastian



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