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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441280 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:38 MSG-Nr: [ 441280 ] | 169360 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Ich gehe mal davon aus, dass du mit "Tatbestandsvoraussetzung" das "dringend geboten" meinst,Korrekt. Geschrieben von Peter Schmid IMO lehnt ein Wehrleiter sich da sehr weit aus dem Fenster, wenn er dies im Voraus pauschal für alle Einsätze verneint.Letztenendes ist der schwarze Peter, den sich ein Wehrleiter damit selbst aufsetzt, größer als der, den er seiner Mannschaft gibt. Umso interessanter, dass es immer mal wieder Führungskräfte gibt, die das tun. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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