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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441283 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:42 MSG-Nr: [ 441283 ] | 169206 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Sie kann aber darauf hinweisen, dass sie diese nicht als gegeben ansieht Im Vorhinein pauschal für alle anfallenden Einsätze der nächsten Jahre? Mutig mutig... Geschrieben von Christian Bergmann Das sind in meinen Augen Totschlagargumente. Der selbe Feuerwehrmann, den Du vorher ermahnen müsstest, nicht so zu rasen, darf Sekunden später aber ins TLF oder - noch schlimmer?? - in den ELW umsteigen und dann mit SoSi losrasen?? Dann müsste ich doch solchen Kandidaten generell ein Fahrverbot erteilen und nicht irgendwelche fragwürdigen Dienstverordnungen gegen alle Kameraden aussprechen!? Geschrieben von Christian Bergmann Nö, weil die auch nicht für Feuerwehr gemacht wurden Naja, ein bisschen sind wir da ja schon erwähnt: (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. | ||||
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