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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 441292 | ||
| Datum | 20.11.2007 10:02 MSG-Nr: [ 441292 ] | 169389 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Keller Ich meinte damit nicht das Wegerecht, sondern das du als FM(SB) mit Sonderrechten (Inanspruchnahme) für nichts und niemanden erkennbar bist. Eben. Das ist bei Sonderrechten, wenn sie angemessen in Anspruch genommen werden, gar nicht nötig. Geschrieben von Sven Keller
Klar. Im Zweifelsfall wird er den Feuerwehrmann, der ihm was von Einsatz erzählt nach kurzer Zeit weiterfahren lassen. (natürlich nicht, ohne mindestens das Kennzeichen zu notieren und über die Leitstelle nachfragen zu lassen.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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