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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen441292
Datum20.11.2007 10:02      MSG-Nr: [ 441292 ]169389 x gelesen

Geschrieben von Sven KellerIch meinte damit nicht das Wegerecht, sondern das du als FM(SB) mit Sonderrechten (Inanspruchnahme) für nichts und niemanden erkennbar bist.

Eben. Das ist bei Sonderrechten, wenn sie angemessen in Anspruch genommen werden, gar nicht nötig.

Geschrieben von Sven Keller
Ein großes rotes Auto mit eineschaltetem Blaulicht (ohne Horn) würde der Mann an der Laserpistole sicherlich durchwinken!?


Klar. Im Zweifelsfall wird er den Feuerwehrmann, der ihm was von Einsatz erzählt nach kurzer Zeit weiterfahren lassen. (natürlich nicht, ohne mindestens das Kennzeichen zu notieren und über die Leitstelle nachfragen zu lassen.)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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