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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorTom 8K., Nähe WÜ / Bayern441295
Datum20.11.2007 10:22      MSG-Nr: [ 441295 ]169163 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannFür die Fälle, die Sonderrechte einfach nur als Freifahrtschein für´s Rasen nehmen finde ich es eher konsequent
Das mag schon sein, passt aber nicht zu meiner Frage!

Geschrieben von Christian BergmannIch kann wahrscheinlich mehr Zeit sparen, in dem ich mir vorher Gedanken über einen Einsatz mache.
Völlig richtig, ache ich auch. Das eine sollte aber nicht das andere ersetzen. Und wie schon mehrfach in diesem Thread geschrieben: Sonderrechte muss man nicht unbedingt mit hirnlosem Rasen gleichsetzen!

Geschrieben von Christian BergmannAbsolution das man beim auslösen des FME den Verstand ausschalten soll?
Lies mal bitte ein paar andere Antworten von mir zu dem Thema, da habe ich dieses polemische Argument schon mehrfach versachlicht.

Geschrieben von Christian BergmannErkläre mir dann aber mal rechtsicher inwieweit die Anfahrt zum Gerätehaus in Deinen Augen einer hoheitlichen, dringenden Aufgabe entspricht
Der Einsatz beginnt mit der Alarmierung. Das kannst Du in den einschlägigen Gesetzen nachlesen. Und wenn der Einsatz nach den Erkenntnissen zu dieser Zeit den Anforderungen an eine dringende hoheitliche Aufgabe erfüllt, tut er dies auch schon bei der Anfahrt ans Feuerwehrhaus. Wann wir die Zeit verschwenden, ist dem Opfer ziemlich egal, oder?



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