| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441295 | ||
| Datum | 20.11.2007 10:22 MSG-Nr: [ 441295 ] | 169163 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Für die Fälle, die Sonderrechte einfach nur als Freifahrtschein für´s Rasen nehmen finde ich es eher konsequent Das mag schon sein, passt aber nicht zu meiner Frage! Geschrieben von Christian Bergmann Ich kann wahrscheinlich mehr Zeit sparen, in dem ich mir vorher Gedanken über einen Einsatz mache. Völlig richtig, ache ich auch. Das eine sollte aber nicht das andere ersetzen. Und wie schon mehrfach in diesem Thread geschrieben: Sonderrechte muss man nicht unbedingt mit hirnlosem Rasen gleichsetzen! Geschrieben von Christian Bergmann Absolution das man beim auslösen des FME den Verstand ausschalten soll? Lies mal bitte ein paar andere Antworten von mir zu dem Thema, da habe ich dieses polemische Argument schon mehrfach versachlicht. Geschrieben von Christian Bergmann Erkläre mir dann aber mal rechtsicher inwieweit die Anfahrt zum Gerätehaus in Deinen Augen einer hoheitlichen, dringenden Aufgabe entspricht Der Einsatz beginnt mit der Alarmierung. Das kannst Du in den einschlägigen Gesetzen nachlesen. Und wenn der Einsatz nach den Erkenntnissen zu dieser Zeit den Anforderungen an eine dringende hoheitliche Aufgabe erfüllt, tut er dies auch schon bei der Anfahrt ans Feuerwehrhaus. Wann wir die Zeit verschwenden, ist dem Opfer ziemlich egal, oder? | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|