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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Schm8itt8 P.8, Saarlouis / Saarland | 441297 | ||
| Datum | 20.11.2007 10:27 MSG-Nr: [ 441297 ] | 169362 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Stimmt. Erkläre mir dann aber mal rechtsicher inwieweit die Anfahrt zum Gerätehaus in Deinen Augen einer hoheitlichen, dringenden Aufgabe entspricht. Ein paar belastbare Querverweisen wären schön. Was ist das dann für ein Gespräch....sicher ist die Fahrt zum Gerätehaus eine hoheitliche Aufgabe....fährst de zum Einsatz wo evt. Menschenleben von abhängt oder machst en Kaffeefahrt..... Sogar das einrücken zum Gerätehaus nach einem Einsatz ist eine hoheitliche Aufgabe wo Sonderrechte benutzt werden dürfen um sich und seine Gerätschaften wieder Einsatzbereit zu machen. Leider bin iich auf der Abreibt habe ein Skript zuhause vom Maschinistenlehrgang als wir 6 stunden vortrag von einem Polizisten hatten über Sonder und Wegerechte....... | ||||
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