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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland441299
Datum20.11.2007 10:32      MSG-Nr: [ 441299 ]169017 x gelesen

Geschrieben von Schmitt PaulSogar das einrücken zum Gerätehaus nach einem Einsatz ist eine hoheitliche Aufgabe wo Sonderrechte benutzt werden dürfen um sich und seine Gerätschaften wieder Einsatzbereit zu machen.

Wie weiter vorne schonmal geschrieben: Alleine eine hoheitliche Aufgabe reicht nicht aus, um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen. Es muss auch das "dringlich" vorliegen



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