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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 441305 | ||
| Datum | 20.11.2007 10:57 MSG-Nr: [ 441305 ] | 169263 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Kraus Das mag schon sein, passt aber nicht zu meiner Frage! Dann wäre es nett, wenn Du mit ein wenig Futter gibst. Ich hatte ja schon gefragt, ob es einen Anlass der Wehrführung für diese Anweisung gibt. Geschrieben von Tom Kraus Und wie schon mehrfach in diesem Thread geschrieben: Sonderrechte muss man nicht unbedingt mit hirnlosem Rasen gleichsetzen! Nein, da sind wir einer Meinung. Das für viele aber Sonderrechte in erster Linie fahren beinhaltet ist hier eindrucksvoll bewiesen. Geschrieben von Tom Kraus Lies mal bitte ein paar andere Antworten von mir zu dem Thema, da habe ich dieses polemische Argument schon mehrfach versachlicht. Du findest einer Erlass Deiner Wehrführung nicht in Ordnung. Okay. Die Wehrführung möchte damit eine in ihren Augen notwendige Rechtssicherheit für sich schaffen. Meine Erfahrung sagt mir, dass es in der Regel nur dann soweit kommt, wenn etwas schief gelaufen ist. Das Du jetzt vielleicht etwas ausbaden musst, was anderen verbockt haben, kann ich von hier oben nicht beurteilen. Geschrieben von Tom Kraus Der Einsatz beginnt mit der Alarmierung. Das kannst Du in den einschlägigen Gesetzen nachlesen. Ich verweise nochmals auf die Vokabeln "Belastbar" und "Querverweise". Geschrieben von Tom Kraus Wann wir die Zeit verschwenden, ist dem Opfer ziemlich egal, oder? Dem Opfer muss zeitnah geholfen werden. Dem wird es auch bei uns. Zumindest steht die Stadt Neuenhaus noch und auch Verletzte werden von uns lebend aus PKW´s gerettet. Aber das ist eine allgemein Leistung der Feuerwehr. Dafür bin nicht ich alleine verantwortlich. Die Feuerwehr Neuenhaus funktioniert auch, wenn ein Christian Bergmann mal nicht auf dem ersten Fahrzeug sitzt. Oder überhaupt dabei ist. Das ist mein Selbstverständnis und deswegen kann ich zwar zügig zum Feuerwehrhaus fahren. Brauche aber dafür nicht in einer rechtlichen Grauzone zu agieren. - Ein rote Ampel ist rot! - An einem Zebrastreifen muss ich runterbremsen! - Wenn einer in der Stadt nur 40 km/h fährt, muss ich trotzdem dahinter bleiben! Und dann wieder eine noch offen stehend Frage von mir an Dich: Wie ist es wenn in kurzer Zeit 15 FA diese Rechte für sich in Anspruch nehmen? Ergänzend dazu dann noch welcher Zeitvorteil denn wirklich bei Anfahrt beim ignorieren des ein oder anderen Verkehrszeichens ensteht? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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