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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 441310 | ||
| Datum | 20.11.2007 11:12 MSG-Nr: [ 441310 ] | 169190 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Böhmfeld ...bei denen man das sehr gut einschätzen kann und auch mal 10-20 km/h schneller fahren kann Ich denke da spricht kaum einer von, denn das tun sicherlich die meisten auch, ohne das der Pager hupt. Geschrieben von Markus Böhmfeld § 34-Rechtfertigender Notstand Ich bin kein Jurist, aber den bekannten §34 StGb mit §35 StVO in Verbindung zu bringen ist (m.E.) gerade in dieser Disskussion und in diesem Fall Blödsinn. Begehe ich eine "Straftat" im Sinne von zu schnellem Fahren o.ä. stelle ich eine Gefahr im Strassenverkehr dar. Zumindest in diesem Moment. Bedeutet im Klartext: Ich laufe Gefahr, durch mein Verhalten Leib und Leben von anderen Verkehrsteilnehmern oder mir selber zu gefährden. Und somit dürfte mich (egal, welches Alarmstichwort es ist) der §34 StGB nicht schützen. Platt und überspitzt gesagt: Schiebst Du wegen Deiner Fahrweise eine Oma vom Zebrastreifen, wirst Du Ihr schlecht beibringen können, dass Du durch § 34 StGB geschützt bist - das bist Du dann nämlich nicht. Stimmts, Katja? Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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