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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 441317 | ||
| Datum | 20.11.2007 11:21 MSG-Nr: [ 441317 ] | 168800 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Dovern Begehe ich eine "Straftat" im Sinne von zu schnellem Fahren o.ä. stelle ich eine Gefahr im Strassenverkehr dar. Ich wollte hier keine Ausreden für Straftaten, sondern für ordnungswiedrigkeiten geben, es steht ja auch ganz klar geschrieben: "Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden" Klar is eine Oma von der Straße schieben kein ANgemessenens Mittel um eine Ölspur schneller zu beseitigen. Gruß | ||||
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