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Strafgesetzbuch
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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern441317
Datum20.11.2007 11:21      MSG-Nr: [ 441317 ]168800 x gelesen

Geschrieben von Andreas DovernBegehe ich eine "Straftat" im Sinne von zu schnellem Fahren o.ä. stelle ich eine Gefahr im Strassenverkehr dar.
Zumindest in diesem Moment.

Bedeutet im Klartext: Ich laufe Gefahr, durch mein Verhalten Leib und Leben von anderen Verkehrsteilnehmern oder mir selber zu gefährden.
Und somit dürfte mich (egal, welches Alarmstichwort es ist) der §34 StGB nicht schützen.

Platt und überspitzt gesagt: Schiebst Du wegen Deiner Fahrweise eine Oma vom Zebrastreifen, wirst Du Ihr schlecht beibringen können, dass Du durch § 34 StGB geschützt bist - das bist Du dann nämlich nicht.


Ich wollte hier keine Ausreden für Straftaten, sondern für ordnungswiedrigkeiten geben, es steht ja auch ganz klar geschrieben:

"Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden"


Klar is eine Oma von der Straße schieben kein ANgemessenens Mittel um eine Ölspur schneller zu beseitigen.
Gruß



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