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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 441380 | ||
| Datum | 20.11.2007 13:34 MSG-Nr: [ 441380 ] | 168595 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Kraus Ich bin neu in diesem Forum, aber ich bin ziemlich sicher, das war auch mein letztes Posting hier! Das wäre schade. Auch wenn man im ersten Posting nicht gleich zufrieden ist, lohnt es sich doch, etwas länger hier reinzuschauen. Du hast nun auch ein generelles Reizthema aufgegriffen. Geschrieben von Tom Kraus Wenn ich Besserwisserei haben will, geh ich woanders hin! Vielleicht wollen einige dich auch nur an ihrer Erfahrung teilhaben lassen. Wenn ich Dir nun sage, dass es wehtut wenn man sich mit dem Hammer auf die Finger haut, kannst Du es mir glauben oder selber probieren. Was die angenehmerer für Dich ist, darfst Du entscheiden. Geschrieben von Tom Kraus Und nochmal: meine ursprügliche Frage war nicht, wie schnell darf ich rasen, sondern wie steht Ihr zu einem pauschalen Verbot von allem, was mit Sonderrechten zu tun hat. Da wurden ja auch schon einige Antworten gegeben. Ein generelles Verbot so ist in meinen Augen nicht möglich. Wie schon erwähnt gehört ja auch Parken abseits der markierten Flächen zum Sonderrecht. Der Wehrführer kann aber darauf hinweisen, dass er für die Folgen solcher Übertretungen nicht die Kosten übernimmt. Oder halt die Kommune. Denn es sind ja nicht nur die 25,00 EUR für ein Ticket. Es kann ja auch sein, dass Du nach einem Unfall aufgrund der Sonderrechtsfahrt in Deinem Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft wirst. Und bekanntlich darf dem FA (SB) kein Nachteil aus seiner Tätigkeit entstehen. Geschrieben von Tom Kraus wenn es doch anscheinend eh egal ist, ob man 70 oder 120 oder 20 oder 30 fährt, wieso brauche ich dann überhaupt noch Sonderrechte auf dem Ich denke es geht hier um die Einsatzfahrt. Einsatzfahrzeuge bei Feuerwehrs sind groß, rot, laut und haben blaue Lichter. Dazu eilt dann unser Ruf voraus das wir helfen wollen. Das ist für den Verkehrsteilnehmer sehr eindeutig und wird auch verstanden. Das ganze fehlt aber bei einem Privat PKW. Dann ist auch die Frage wo ziehe ich Grenzen? Die rote Ampel? Tuckert dann einer mit 30 vor mir, was machen? Und bei welchem Einsatz? Und wenn das Alarmstichwort nicht verstanden wurde? Eigentlich alles Dinge die ich so gar nicht erfassen kann. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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