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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441384 | ||
| Datum | 20.11.2007 13:42 MSG-Nr: [ 441384 ] | 168940 x gelesen | ||
Geschrieben von Mike Böttner Auf gar keiner. Wie Andreas schon korrekt geschrieben hat, lässt sich sowas auf dem kurzen Dienstweg oft ganz gut regeln. Man muss es eben nur mit Charme versuchen... ;-) Nene, so einfach kommst du mir da nicht raus. Jetzt zäum ich das Pferd mal von hinten auf. Hinz und Kunz, beides rechtschaffene Bürger haben mal ein Parkknöllchen bekommen und auch brav bezahlt. Nun erfahren sie, dass bei anderen Leuten das so einfach wegen dem Charme zurückgenommen wurde und beschweren sich beim Vorgesetzten des netten Beamten. Spätestens jetzt muss er eine Rechtsgrundlage für die Rücknahme rausrücken. Was wird er wohl machen? Begrüdet er es mit §35 StVO oder lässt er sich an Bein pinkeln? Gruß Peter | ||||
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