News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Dienstanweisung
Dienstanweisung
Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY441391
Datum20.11.2007 14:07      MSG-Nr: [ 441391 ]168539 x gelesen

Geschrieben von Andreas DovernSpring doch nicht in Deiner Meinung hin und her
Wo bitte mache ich das?

Geschrieben von Andreas DovernFakt ist: Der Dienstherr kann sich per DA schützen, indem er sagt
"Hey, Du FA: Du hast keine SoRe im Privat-PKW, so wichtig bist Du nicht!"
Das ist ja mittlerweile geklärt.


Genau dem widerspreche ich und ich habe auch zuvor nichts anderes gesagt. Nochmal. Keine DA kann Bundesrecht (StVO) außer Kraft setzen. Wenn ich gegen das Knöllchen Einspruch einlege und mich auf §35 StVO berufe, zahle ich nicht, egal ob mit oder ohne DA.

Geschrieben von Andreas DovernSo what? Ob Blitze oder Knöllchen, gezahlt werden muss aus privater Kasse.
Und hier nochmals Widerspruch. Bezahlt werden muss weder beim einen oder anderen, es sei denn die Geschwindigkeitsübertretung war so hoch, dass sie mit Absatz 8 des §35 nicht mehr als vereinbar angesehen wird. Aber hier wirds u. U. schwammig. Beim Parken kann mir sicherlich keiner wegen Absatz 8 ans Bein pinkeln.

Gruß
Peter



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.394


Ausschluss von Sonderrechten? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt