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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441391 | ||
| Datum | 20.11.2007 14:07 MSG-Nr: [ 441391 ] | 168539 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Dovern Spring doch nicht in Deiner Meinung hin und her Wo bitte mache ich das? Geschrieben von Andreas Dovern Fakt ist: Der Dienstherr kann sich per DA schützen, indem er sagt Genau dem widerspreche ich und ich habe auch zuvor nichts anderes gesagt. Nochmal. Keine DA kann Bundesrecht (StVO) außer Kraft setzen. Wenn ich gegen das Knöllchen Einspruch einlege und mich auf §35 StVO berufe, zahle ich nicht, egal ob mit oder ohne DA. Geschrieben von Andreas Dovern So what? Ob Blitze oder Knöllchen, gezahlt werden muss aus privater Kasse. Und hier nochmals Widerspruch. Bezahlt werden muss weder beim einen oder anderen, es sei denn die Geschwindigkeitsübertretung war so hoch, dass sie mit Absatz 8 des §35 nicht mehr als vereinbar angesehen wird. Aber hier wirds u. U. schwammig. Beim Parken kann mir sicherlich keiner wegen Absatz 8 ans Bein pinkeln. Gruß Peter | ||||
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