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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441392 | ||
| Datum | 20.11.2007 14:10 MSG-Nr: [ 441392 ] | 168858 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Keine DA der Welt kann bundesweit gültiges Recht außer Kraft setzen.Das macht sie doch überhaupt nicht! Sie setzt nur fest, dass eine bestimmte Tatbestandsvoraussetzung nicht vorliegt, indem sie sagt, zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe ist es für einzelne Feuerwehrangehörige nicht dringend geboten, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Geschrieben von Peter Schmid Da würde ich es glatt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.In dessen Verlauf kommt die DA auf den Tisch, und schon hast du verloren. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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