Geschrieben von Peter SchmidEine pauschale Negierung dieser Voraussetzung ist schlichtweg unmöglich, denn sie würde den ganzen §35 StVO ad absurdum führen. Warum? Sieh diesen Paragraphen als eine Hilfestellung für die kommunalen Feuerwehren bei der Erfüllung Ihrer hoheitlichen Aufgaben. Und jede Kommune kann da nun entscheiden, ob sie ihre Aufgaben auch ohne diese Hilfe erfüllen kann. Ist sie der Ansicht, das funktioniert, verneint sie die Tatbestandsvoraussetzung des 35 für ihre Feuerwehrangehörigen mit einer Dienstanweisung. Daraus folgt nun, dass diese die Rechtsfolge "Sonderrechte" nicht mehr beanspruchen können.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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