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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)441401
Datum20.11.2007 14:53      MSG-Nr: [ 441401 ]168806 x gelesen

Geschrieben von Peter SchmidSiehst du den Widerspruch? Denn einen Unterschied zwischen Privat- und Einsatzfahrzeug gibt es nicht. Diesen Widerspruch kann man mit der Formulierung der DA eigentlich recht einfach umgehen. Man kann sagen, die Ankunft des einzelnen Feuerwehrangehörigen am Gerätehaus ist nicht dringend geboten, da er ohne weiteres ersetzbar ist. Im Gegensatz dazu ist die schnelle Ankunft eines Einsatzfahrzeugs mit Besatzung und Material an der Einsatzstelle für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe sehr wohl dringend geboten. Und schon hat man eine Unterscheidung geschaffen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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