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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441406 | ||
| Datum | 20.11.2007 15:05 MSG-Nr: [ 441406 ] | 168470 x gelesen | ||
Deine Formulierung vernebelt das Problem, löst aber nicht den Widerspruch! Geschrieben von Sebastian Krupp Man kann sagen, die Ankunft des einzelnen Feuerwehrangehörigen am Gerätehaus ist nicht dringend geboten, da er ohne weiteres ersetzbar ist. Das ist doch kein Argument! Wenn alle neben der Wache stehen macht es keinen Unterschied. Wenn die auf das Stadtgebiet verteilt sind, ist das anders. Selbst unterstellt, jeder könnte jede Funktion ausüben, die Funktionen müssen nun mal durch irgendjemand besetzt werden. Die drei die neben der Wache wohnen, sind sofort da, alle anderen müssen eine Anfahrt machen und die wird länger dauern. Erst wenn alle erforderlichen Funktionen besetzt sind (z.B. Staffel) wird ausgerückt. Wer diese Funktionen besetzt, ist egal. Fakt ist aber das sie besetzt werden müssen und in der Regel nicht genügend Personal in fußweite wohnt. Ach ja, an die "Läufer" gesprochen: Die gehen bitte auch nur bei grün über die Ampel und benutzen den Zebrastreifen! Auch das ist StVO! Gruß Sven | ||||
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