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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441408 | ||
| Datum | 20.11.2007 15:14 MSG-Nr: [ 441408 ] | 168771 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Denn wenn ich für JEDEN FA die Anfahrt für nicht dringend geboten halte ergibt das insgesamt eine Verlängerung der Ausrückzeit und das steht im Widerspruch zur Aussage, dass die schnelle Ankunft des Einsatzfahrzeugs dringend geboten ist.Das ein Einsatzfahrzeug mit Personal auf die Bahn kommt, liegt im konkreten Verantwortungsbereich der Kommune. Woher dieses Personal kommt, kann sie dagegen nicht beeinflussen (wer befindet sich wo, wer kriegt die Alarmierung mit, wer ist krank, im Urlaub, besoffen, wer steht irgendwo im Stau, wessen Auto ist kaputt...). Daher sehe ich da keinen Widerspruch, wenn die Gemeinde sagt: Wir kriegen das Fahrzeug schnell genug vollbesetzt auf die Fahrt. Anders: Die Kommune hat ein Staffelfahrzeug an die Einsatzstelle zu bringen. Dessen Ankunft dort ist dringend geboten. Nun fahren aber nicht 6, sondern 10 Leute aufgrund des Alarms zum Gerätehaus. Ist nun die Ankunft der letzten 4 am Gerätehaus auch dringend geboten? Oder: Es sitzen 8 Mann im LF, der 9. kommt gerade in die Umkleide. Ist dessen Erscheinen dringender geboten als das des Kameraden, der seit 2min im Fahrzeug sitzt und wartet? Da kann man schon differenzieren. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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