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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW441410
Datum20.11.2007 15:17      MSG-Nr: [ 441410 ]168461 x gelesen

Geschrieben von Sven Bössel Wenn die Geschwindigkeit auf einer Landstraße auf 50 km/h begrenzt ist, wird das gute Gründe haben.

So ein "guter Grund" kann zum Beispiel Lärmschutz sein, der nun wirklich nicht viel bringt, wenn wir 2 min. später in der Gegenrichtung mit Blauhorn unterwegs sind. Bei uns in der Umgebeung gibt es mehrere Straßen die ursprünglich für Geschwindigkeiten von 70 km/h großzügig ausgelegt sind, die aber dann aus Gründen des Lärmschutzes auf 50 bzw 30 km/h "gedrosselt" wurden.



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