| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge |
| Autor | Andr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW | 441413 |
| Datum | 20.11.2007 15:27 MSG-Nr: [ 441413 ] | 168500 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Sebastian KruppDie Kommune hat ein Staffelfahrzeug an die Einsatzstelle zu bringen. Dessen Ankunft dort ist dringend geboten. Nun fahren aber nicht 6, sondern 10 Leute aufgrund des Alarms zum Gerätehaus. Ist nun die Ankunft der letzten 4 am Gerätehaus auch dringend geboten?
Der Vergleich hinkt m.E..
Ggf. kommen die ersten 6 FA unter Nutzung von Sonderrechten ja auch schneller am Gerätehaus an, somit rückt das Fahrzeug eher aus. Die letzten 4 müßen bis zum Zeitpunkt des Ausrückens des Fahrzeuges davon ausgehen das sie zu den ersten 6 gehören, somit gilt für sie bis zu diesem Zeitpunkt das gleiche wie für die ersten 6.
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