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gesunder Menschenverstand
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen441425
Datum20.11.2007 16:12      MSG-Nr: [ 441425 ]168781 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Tom Kraus
Antworten ohne Ahnung zu haben, hilft mir nicht weiter!

Oh, Danke. Wieviel bzw. vielmehr wie wenig Ahnung DU von dem Thema hast, sehen wir ja alle an Deinen Posts, da braucht man eigentlich nichts weiter zu zu sagen. Du bist ja neu im Forum, benutze mal einfach die Suchfunktion und gib da 'Sonderrechte' ein und guck mal, was dann passieren wird .... zig Threads und immer wieder der gleiche oder ähnlicher Unfug, der immer wieder von den gleichen Leuten, die offensichtlich Ahnung haben, richtiggestellt werden muss ....

Geschrieben von Tom Kraus
Denn welchen Zustand die von mir genannte Landstraße hat, weißt Du sicher nicht. Genausowenig wie über die Gründe, warum die auf 50 km/h beschränkt wurde.

Ist letztlich egal. Mal Hand auf's Herz: Wie schnell möchtest Du da im Alarmfall fahren? Bei Beschränkung auf 50 ist für meine Begriffe vielleicht 60, 65 nach GMV noch tolerabel und dann war's das. Und wenn Du geblitzt wirst, zahlst Du, persönliches Pech. Und mit Deiner Wehrführung und deren eventuellen Anordnungen hat das so oder so gar nichts zu tun, weil es bereits die bekannten Rechtsgrundlagen dafür gibt, wie man Auto zu fahren hat.

Geschrieben von Tom Kraus
Und ob ich 19 bin und auf jeder Fahrt zum Einsatz verunglücke, ist auch mal mir überlassen!

Die 19 Jahre waren nicht auf Dich bezogen, das war nur exemplarisch gemeint.

Richtig ist aber, dass ich auch Heizkisten kenne, die durchaus wie Du schon im gesetzteren Alter sind.

Im Übrigen bewegst Du Dich auf öffentlichem Verkehrsraum und da ist Dir beileibe nicht überlassen, andere Verkehrsteilnehmer übermaßen zu gefährden oder zu belästigen, nur weil's gerade mal irgendwo brennt.

MkG, Sven



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