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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441430 | ||
| Datum | 20.11.2007 16:40 MSG-Nr: [ 441430 ] | 169200 x gelesen | ||
Um mal auf das Ursprungspost zu antworten ... Geschrieben von Tom Kraus unser Chef plant, von allen Kameraden ein Papier unterschreiben zu lassen, mit dem wir alle bei Fahrten zum Gerätehaus oder auch direkt zur Einsatzstelle mit dem Privat-PKW pauschal auf jegliche Sonderrechte verzichten. Das halte ich persönlich für überflüssig, da zumindest hier in Nds. die Rechtsprechung dahingeht, dass man praktisch bei der Fahrt mit Privat-PKW zum GH keine Sonderrechte hat. Dazu gibt's unterschiedliche bzw. zumindest nicht immer gleichlautende Aussagen von Landesministerien und unterschiedliche Rechtsprechung diverser Gerichte in unseren 16 Bundesländern. War, soweit ich mich noch erinnere, auch mal Thema im Feuerwehrmagazin, wo alle Ministerien dazu Stellung nahmen und der FM-Jurist sich dazu ausführlich ausließ. Ich persönlich frage mich gerade immer wieder, wie signalisiert man einem anderen Verkehrsteilnehmer die gerade erfolgende Inanspruchnahme seiner Sonderrechte mit Privat-PKW (so es diese denn gibt). Du versuchst es ja wohl mit dem Dachaufsetzer, der rein rechtlich betrachtet genau was aussagt? Richtig, gar nichts. Geschrieben von Tom Kraus Ich will ja auch nicht sinnlos durch die Stadt rasen, aber wenn man z.B. nachts bei wenig Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit zu einem schweren VU oder einem Wohnhausbrand mit Menschenleben in Gefahr unterwegs ist und dabei geblitzt wird, will er, dass wir die Konsequenzen (Strafe, Lappen weg) komplett alleine tragen. Das ist ja schön, dass euer Chef das so will, denn genauso so ist es auch. Persönliches Pech eben. Mal drüber nachgedacht, was passieren kann, wenn der Richter fragt: Warum sind Sie so schnell gefahren? Antwort: Feuerwehreinsatz blabla ..... Richter: Achso, also ganz bewusst, mit Absicht ..... Das kann m.E. ggfs. als Vorsatz ausgelegt werden. Geschrieben von Tom Kraus Und darauf habe ich eigentlich keine Lust. Wer das nicht unterschreibt, soll aber auch keine Einsätze mehr mitfahren dürfen?! Sanktionen aus dem nicht-unterschreiben einer Dienstanweisung, die völlig überflüssig ist, abzuleiten, ist m.E. Unfug. Allerdings kann er im Rahmen seiner Dienstaufsicht und Fürsorgepflicht seinen FA gegenüber, selbst ohne Dienstanweisung, tätig werden, indem er für unbelehrbare Heizkisten mal Einsatzverbot erteilt, z.B. den FME einzieht oder ähnliches. MkG, Sven | ||||
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