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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ste8n E8., Schwabach / Bayern | 441432 | ||
| Datum | 20.11.2007 16:43 MSG-Nr: [ 441432 ] | 168795 x gelesen | ||
Hallo Sven, einer Darstellung kann ich so nicht folgen: Geschrieben von Sven Bössel weil es bereits die bekannten Rechtsgrundlagen dafür gibt, wie man Auto zu fahren hat Eine dieser Rechtgrundlagen ist aber eben die StVO mit ihrem § 35. Und basierend auf der kann man eben schon schneller fahren... Und ein geblitzt-werden kann dann kein persönliches Pech mehr sein. Weil sonst ist es genau das selbe persönliche Pech, wenn ich auf der selben Strecke als maschinist mit meinem Einsatzfahrzeug geblitzt werde! Weil dafür gilt genau die selbe Rechtsgrundlage. Denn auch hier gilt: § 35 <> § 38! Viele Grüße, Thorsten 2b | !2b... my very own opinion! | ||||
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