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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorThor8ste8n E8., Schwabach / Bayern441432
Datum20.11.2007 16:43      MSG-Nr: [ 441432 ]168795 x gelesen

Hallo Sven,

einer Darstellung kann ich so nicht folgen:

Geschrieben von Sven Bösselweil es bereits die bekannten Rechtsgrundlagen dafür gibt, wie man Auto zu fahren hat
Eine dieser Rechtgrundlagen ist aber eben die StVO mit ihrem § 35. Und basierend auf der kann man eben schon schneller fahren... Und ein geblitzt-werden kann dann kein persönliches Pech mehr sein.
Weil sonst ist es genau das selbe persönliche Pech, wenn ich auf der selben Strecke als maschinist mit meinem Einsatzfahrzeug geblitzt werde! Weil dafür gilt genau die selbe Rechtsgrundlage.
Denn auch hier gilt: § 35 <> § 38!

Viele Grüße,
Thorsten


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