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Niedersachsen
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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW441434
Datum20.11.2007 16:49      MSG-Nr: [ 441434 ]168775 x gelesen

Geschrieben von Sven BösselDas halte ich persönlich für überflüssig, da zumindest hier in Nds. die Rechtsprechung dahingeht, dass man praktisch bei der Fahrt mit Privat-PKW zum GH keine Sonderrechte hat.

Wie0 nicht wie es in Niedersachsen so aussieht, ich kenn diese Ansicht eher vom OLG Frankfurt. Ansonsten ist die ständige Rechtsprechung anderer Ansicht und sagt Sonderrechte im PKW ja.

Geschrieben von Sven BösselIch persönlich frage mich gerade immer wieder, wie signalisiert man einem anderen Verkehrsteilnehmer die gerade erfolgende Inanspruchnahme seiner Sonderrechte mit Privat-PKW

Da dies nicht erforderlich ist: gar nicht.

Geschrieben von Sven BösselMal drüber nachgedacht, was passieren kann, wenn der Richter fragt: Warum sind Sie so schnell gefahren? Antwort: Feuerwehreinsatz blabla ..... Richter: Achso, also ganz bewusst, mit Absicht .....

Versteh ich nicht. Worauf willst Du hinaus? Was für ein Richter?

Geschrieben von Sven BösselAllerdings kann er im Rahmen seiner Dienstaufsicht und Fürsorgepflicht seinen FA gegenüber, selbst ohne Dienstanweisung, tätig werden, indem er für unbelehrbare Heizkisten mal Einsatzverbot erteilt, z.B. den FME einzieht oder ähnliches.
So einfach geht das nicht. Zumindest in NRW wäre das eine Disziplinarmaßnahme die nicht aus dem Katalog der LVO stammt und damit vermutlich nicht rechtmäßig.

Gruß
Sven



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