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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)441446
Datum20.11.2007 17:18      MSG-Nr: [ 441446 ]168538 x gelesen

Geschrieben von Christoph ReberBei uns trägt sämtliche Kosten die aufgrund von Anwendung von Sonderrechten §35 auftreten (Blitzen, übe rote Ampel (ohne den Verkehr zu gefähreden),...) die Stadt!Der Satz ist sinnfrei. Würde der §35 greifen, entstünden keine Kosten...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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