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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 441450 | ||
| Datum | 20.11.2007 17:29 MSG-Nr: [ 441450 ] | 168344 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Wir bekommen sogar die Bilder von den Einsatzfahrzeugen auf Alarmfahrt. Dazu gibt es eine Stellungnahme und dann ist der Käse geschnitten. Wir auch, wie gesagt, lustige Bildchen, kommen in der Fahrzeughalle dann erstmal an die Pinnwand, Original mit km/h-Angabe .... nein, einen Wettbewerb machen wir daraus natürlich nicht. Geschrieben von Sven Tönnemann Solltet Ihr keine Bilder von den Einsatzfahrzeugen bekommen, wäre das übrigens auch verwunderlich. Denn die Verkehrsbehörde hat dann nicht geprüft, ob die Voraussetzungen des § 35 StVO vorlagen. Das können die ja nicht anhand des Bildes machen. Die Behörde prüft, natürlich. Liegt gerade keine Alarmfahrt vor, und eines unserer Einsatzfahrzeuge wird geblitzt (kam schon zweimal, dreimal vor), muss der Maschinist leider bezahlen. Er höchstselbst. Geschrieben von Sven Tönnemann Genauso müssen sie beim Privat-PKW ein Schreiben raushauen und darauf reagiert man als Feuerwehr entsprechend. Tja, ist halt die Frage, ob das was bringt, liegt evtl. auch an den jeweils in den Behörden handelnden Personen ... MkG, Sven | ||||
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